Der Erreger
Francisella tularensis ist ein sehr widerstandsfähiges Bakterium. Es kann unter günstigen Bedingungen in Wasser, Schlamm, feuchter Erde, Kadavern oder kontaminiertem Material länger überleben.
Tularämie, umgangssprachlich Hasenpest, ist eine seltene bakterielle Zoonose. Sie kann von Wildtieren auf Menschen und andere Tiere übertragen werden. Das Risiko für Spaziergängerinnen und Spaziergänger ist bei richtigem Verhalten gering – gefährlich wird es vor allem durch ungeschützten Kontakt mit kranken oder verendeten Wildtieren.
Tularämie ist eine Infektionskrankheit durch das Bakterium Francisella tularensis. Weil besonders Feldhasen und Wildkaninchen auffallen können, wird sie im Alltag oft „Hasenpest“ genannt. Medizinisch ist der Begriff Tularämie genauer.
Francisella tularensis ist ein sehr widerstandsfähiges Bakterium. Es kann unter günstigen Bedingungen in Wasser, Schlamm, feuchter Erde, Kadavern oder kontaminiertem Material länger überleben.
Besonders empfänglich sind Feldhasen, Wildkaninchen und Nagetiere. Auch andere Wildtiere, Vögel sowie Haus- und Nutztiere können sich infizieren, je nach Tierart aber sehr unterschiedlich schwer.
Eine Zoonose ist eine Krankheit, die zwischen Tier und Mensch übertragen werden kann. Eine übliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist bei Tularämie nicht bekannt.
Tularämie ist keine „neue Seuche“. Der Erreger kommt in der Natur vor und zirkuliert vor allem in Wildtierpopulationen, insbesondere bei Hasenartigen und Nagetieren. In Deutschland wird er in regelmäßigen Abständen nachgewiesen. Einzelne Nachweise bedeuten nicht automatisch einen großflächigen Ausbruch.
Die Eintrittspforte entscheidet häufig darüber, welche Beschwerden später auftreten. Die Übertragung kann über Haut, Schleimhäute, Atemwege oder den Verdauungstrakt erfolgen.
| Übertragungsweg | Typische Situation | Praktische Schutzmaßnahme |
|---|---|---|
| Direkter Kontakt | Berühren, Bergen, Aufbrechen, Enthäuten oder Entsorgen von kranken/verendeten Feldhasen, Wildkaninchen oder Nagern. | Nicht anfassen. Bei unvermeidbarem Kontakt: Einmalhandschuhe, FFP2-Maske, Schutzbrille, danach Hygiene. |
| Haut- und Schleimhautkontakt | Erreger gelangt über kleine Hautverletzungen, Augen, Mund oder Nase in den Körper. | Nicht mit kontaminierten Handschuhen ins Gesicht fassen. Wunden abdecken. Hände gründlich waschen/desinfizieren. |
| Zecken, Bremsen, Mücken | Blutsaugende Insekten oder Zecken können Erreger übertragen. | Zeckenschutz, lange Kleidung, Repellentien, Körper nach Aufenthalten im Grünen absuchen. |
| Staub und Aerosole | Einatmen von kontaminiertem Staub, zum Beispiel bei Heu-, Feld-, Garten- oder Mäharbeiten in belasteten Bereichen. | Staub vermeiden, bei Risikotätigkeiten Atemschutz tragen, tote Tiere vorher melden/entfernen lassen. |
| Lebensmittel und Wasser | Nicht ausreichend erhitztes Wildbret oder kontaminiertes Wasser. | Wildgerichte vollständig durchgaren. Kein Oberflächenwasser trinken. Küchenhygiene einhalten. |
Die Beschwerden sind oft unspezifisch. Genau deshalb ist der Hinweis „Ich hatte Kontakt zu einem kranken oder toten Wildtier“ für Ärztinnen und Ärzte wichtig.
Inkubationszeit: abhängig von Dosis und Übertragungsweg meist wenige Tage, möglich ist eine Spanne von etwa 1 bis 21 Tagen.
Auffällig zutrauliche Wildhasen sind kein „süßer Ausnahmefall“, sondern können schwer krank sein. Abstand schützt Mensch, Tier und Haustier.
Ja, grundsätzlich können Haustiere Kontakt mit dem Erreger bekommen. Für Hunde ist das vor allem relevant, wenn sie Wildtiere jagen, tragen, fressen, an Kadavern lecken oder sich in Bereichen mit infizierten Wildtieren aufhalten. Katzen können ebenfalls Kontakt haben, etwa über Beutetiere.
Hunde können sich über Kontakt zu infizierten Tieren, Kadavern, kontaminiertem Material oder Vektoren anstecken. Viele Risiken entstehen, wenn der Hund frei jagt oder tote Tiere aufnimmt.
Freigängerkatzen können über Nagetiere oder Wildtierkontakt exponiert sein. Bei Krankheitssymptomen nach Beutekontakt sollte eine Tierarztpraxis informiert werden.
Hauskaninchen und Nagetiere sollten keinen Kontakt zu Wildkaninchen, Feldhasen oder ungesichertem Grünfutter aus belasteten Bereichen haben.
Richtiges Verhalten ist einfach: Abstand, sichern, melden. Nicht bergen, nicht einpacken, nicht mit bloßen Händen anfassen.
Mindestens einige Meter Abstand. Kinder und Hunde fernhalten. Das Tier nicht berühren und nicht bewegen.
Ort möglichst genau notieren: Adresse, Waldweg, GPS-Punkt, markante Stelle. Foto nur aus sicherer Entfernung.
Je nach Lage: Jagdausübungsberechtigte/r, Gemeinde/Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde, Veterinäramt bzw. Landesamt für Verbraucherschutz. Bei akuter Gefahr im öffentlichen Raum auch Polizei/Ordnungsamt.
Hände waschen, Kleidung/Schuhe reinigen. Bei Fieber, Lymphknotenschwellung oder starkem Krankheitsgefühl innerhalb der nächsten Tage ärztliche Abklärung.
Bekannte und aufgezeichnete Tularämie-Fälle im Saarland werden unter der Karte des Tiernotruf Saarland dargestellt. Die Karte ersetzt keine behördliche Meldung, hilft aber bei der öffentlichen Orientierung.
Für Bürgerinnen und Bürger ist wichtig: Wild ist nicht einfach „Fundsache“. Bei jagdbaren Arten liegt das Aneignungsrecht grundsätzlich im jagdrechtlichen Bereich. Tote oder kranke Feldhasen und Wildkaninchen sollten deshalb nicht privat mitgenommen werden.
Das Jagdrecht umfasst auch das Aneignungsrecht. Dazu zählt nach Bundesjagdrecht ausdrücklich auch krankes oder verendetes Wild und Fallwild. Praktisch bedeutet das: Nichtberechtigte Personen sollten Wildkörper nicht an sich nehmen.
Ausnahmefälle, behördliche Anordnungen, Verkehrsflächen, Seuchenmonitoring oder Tierschutzsituationen können gesondert zu bewerten sein.
Bei krank erlegten oder verendet aufgefundenen Feldhasen/Wildkaninchen sind Schutzmaßnahmen entscheidend: Einmalhandschuhe, Atemschutz, Schutzbrille, sichere Verpackung nach Vorgabe der zuständigen Stelle und saubere Dokumentation des Fundortes.
Wildbret mit bedenklichen Merkmalen gehört nicht in die Lebensmittelkette. Im Zweifel: nicht verwerten, zuständige Stelle einbinden.
Bei Wildunfällen: Unfallstelle sichern, Polizei informieren und Tier nicht eigenständig mitnehmen. Ein angefahrenes, krankes oder verendetes Wildtier kann zusätzlich infektiös sein.
Nachweise der Tularämie bei Hasen und Kaninchen sind meldepflichtig. Im Saarland wurden bereits tot aufgefundene oder krank erlegte Feldhasen und Wildkaninchen im Rahmen eines Monitorings untersucht.
Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob es um ein krankes/verendetes Wildtier, eine mögliche Infektion beim Menschen, ein Haustier oder jagdrechtliche Fragen geht.
| Situation | Zuständige/naheliegende Stelle | Was melden? |
|---|---|---|
| Toter oder auffällig kranker Feldhase / Wildkaninchen in Feld, Wald, Wiese | Jagdausübungsberechtigte/r, Gemeinde/Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde, Veterinäramt/Landesamt für Verbraucherschutz | Fundort, Datum/Uhrzeit, Tierart, Zustand, Foto aus Entfernung, eigene Kontaktdaten |
| Fund im öffentlichen Raum, an Straße, Spielplatz, Kita, Schule | Ordnungsamt/Gemeinde; bei Gefahr oder Verkehrsbezug Polizei | Genaue Lage, mögliche Gefährdung, ob Menschen/Tiere Kontakt hatten |
| Mensch hatte Kontakt und entwickelt Symptome | Hausarzt/ärztlicher Bereitschaftsdienst; bei schweren Symptomen Notaufnahme. Meldung erfolgt im medizinischen/behördlichen Meldeweg an das Gesundheitsamt. | Wildtierkontakt, Datum, Art des Kontakts, Symptome, Zecken-/Insektenstich, Wildbretkontakt |
| Hund/Katze/Kaninchen hatte Kontakt oder ist krank | Tierarztpraxis/Tierklinik; je nach Befund Veterinäramt | Kontaktart, Fundort, Symptome, Impf-/Parasitenstatus, ob Menschen Kontakt hatten |
| Jagdrechtliche Fragen | Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. Regionalverbandes; oberste Jagdbehörde beim zuständigen Landesministerium | Revier/Fundort, Sachverhalt, Beteiligte, jagdrechtliche Fragestellung |
Tularämie ist in Deutschland eine seltene Erkrankung. Einzelne Nachweise bei Wildtieren bedeuten nicht, dass Spaziergänge gefährlich sind.
Abstand zu kranken oder toten Wildtieren, Leinenpflicht aus Vernunft, Zeckenschutz und Küchenhygiene reduzieren das Risiko deutlich.
Beim Menschen ist eine früh erkannte Tularämie in der Regel antibiotisch behandelbar. Wichtig ist, den möglichen Wildtierkontakt zu nennen.
Nein, das ist nicht empfehlenswert. Wegen Infektionsschutz und Jagdrecht sollte der Wildkörper nicht privat mitgenommen werden. Fundort sichern, Abstand halten und zuständige Stelle informieren.
Kontakt sofort beenden, Hund nicht ans Gesicht lassen, Hände waschen und Hund beobachten. Bei Lecken/Fressen/Tragen des Tieres oder bei Fieber, Apathie, Lymphknotenschwellung oder Verdauungsproblemen die Tierarztpraxis kontaktieren und den Wildtierkontakt schildern.
Ein bloßes Vorbeigehen ohne Kontakt gilt nicht als typischer Risikoweg. Problematisch sind Berühren, Aufbrechen, Einatmen kontaminierter Stäube/Aerosole, Stiche/Bisse von Vektoren sowie kontaminiertes Wasser oder unzureichend gegartes Wildbret.
Für die Allgemeinbevölkerung steht in Deutschland keine übliche Tularämie-Impfung zur Verfügung. Schutz bedeutet daher vor allem Exposition vermeiden und bei Verdacht früh ärztlich abklären.
Kinder sollten tote oder auffällige Wildtiere niemals anfassen. Das Risiko entsteht vor allem durch Kontakt. Eltern sollten Kindern erklären: anschauen ja, anfassen nein, Erwachsene informieren.
Diese Onepage ist als laienverständliche Aufklärung gedacht und ersetzt keine medizinische, veterinärmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.
Online-Karte: http://tularaemiekarte.tiernotrufsaarland.de