Aufklärung statt Panik · Stand: Mai 2026

Hasenpest erkennen, richtig handeln, ruhig bleiben.

Tularämie, umgangssprachlich Hasenpest, ist eine seltene bakterielle Zoonose. Sie kann von Wildtieren auf Menschen und andere Tiere übertragen werden. Das Risiko für Spaziergängerinnen und Spaziergänger ist bei richtigem Verhalten gering – gefährlich wird es vor allem durch ungeschützten Kontakt mit kranken oder verendeten Wildtieren.

Was ist Tularämie?

Tularämie ist eine Infektionskrankheit durch das Bakterium Francisella tularensis. Weil besonders Feldhasen und Wildkaninchen auffallen können, wird sie im Alltag oft „Hasenpest“ genannt. Medizinisch ist der Begriff Tularämie genauer.

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Der Erreger

Francisella tularensis ist ein sehr widerstandsfähiges Bakterium. Es kann unter günstigen Bedingungen in Wasser, Schlamm, feuchter Erde, Kadavern oder kontaminiertem Material länger überleben.

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Betroffene Tiere

Besonders empfänglich sind Feldhasen, Wildkaninchen und Nagetiere. Auch andere Wildtiere, Vögel sowie Haus- und Nutztiere können sich infizieren, je nach Tierart aber sehr unterschiedlich schwer.

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Zoonose

Eine Zoonose ist eine Krankheit, die zwischen Tier und Mensch übertragen werden kann. Eine übliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist bei Tularämie nicht bekannt.

Woher kommt die Hasenpest?

Tularämie ist keine „neue Seuche“. Der Erreger kommt in der Natur vor und zirkuliert vor allem in Wildtierpopulationen, insbesondere bei Hasenartigen und Nagetieren. In Deutschland wird er in regelmäßigen Abständen nachgewiesen. Einzelne Nachweise bedeuten nicht automatisch einen großflächigen Ausbruch.

Einordnung für Laien: Die Krankheit ist ernst zu nehmen, aber selten. Das größte Risiko entsteht nicht durch einen normalen Spaziergang, sondern durch direkten, ungeschützten Kontakt mit infiziertem Tiermaterial, Kadavern, Wildbret, Ausscheidungen oder kontaminiertem Staub/Aerosolen.

Wie wird Tularämie übertragen?

Die Eintrittspforte entscheidet häufig darüber, welche Beschwerden später auftreten. Die Übertragung kann über Haut, Schleimhäute, Atemwege oder den Verdauungstrakt erfolgen.

Übertragungsweg Typische Situation Praktische Schutzmaßnahme
Direkter Kontakt Berühren, Bergen, Aufbrechen, Enthäuten oder Entsorgen von kranken/verendeten Feldhasen, Wildkaninchen oder Nagern. Nicht anfassen. Bei unvermeidbarem Kontakt: Einmalhandschuhe, FFP2-Maske, Schutzbrille, danach Hygiene.
Haut- und Schleimhautkontakt Erreger gelangt über kleine Hautverletzungen, Augen, Mund oder Nase in den Körper. Nicht mit kontaminierten Handschuhen ins Gesicht fassen. Wunden abdecken. Hände gründlich waschen/desinfizieren.
Zecken, Bremsen, Mücken Blutsaugende Insekten oder Zecken können Erreger übertragen. Zeckenschutz, lange Kleidung, Repellentien, Körper nach Aufenthalten im Grünen absuchen.
Staub und Aerosole Einatmen von kontaminiertem Staub, zum Beispiel bei Heu-, Feld-, Garten- oder Mäharbeiten in belasteten Bereichen. Staub vermeiden, bei Risikotätigkeiten Atemschutz tragen, tote Tiere vorher melden/entfernen lassen.
Lebensmittel und Wasser Nicht ausreichend erhitztes Wildbret oder kontaminiertes Wasser. Wildgerichte vollständig durchgaren. Kein Oberflächenwasser trinken. Küchenhygiene einhalten.

Welche Symptome sind wichtig?

Die Beschwerden sind oft unspezifisch. Genau deshalb ist der Hinweis „Ich hatte Kontakt zu einem kranken oder toten Wildtier“ für Ärztinnen und Ärzte wichtig.

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Beim Menschen

  • plötzliches Fieber, Schüttelfrost, starkes Krankheitsgefühl
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Lymphknotenschwellungen
  • Hautgeschwür oder lokale Entzündung nach Kontakt/Biss/Stich möglich
  • Husten, Atembeschwerden oder Brustschmerz nach Einatmen möglich
  • Bauchbeschwerden, Erbrechen oder Durchfall nach Aufnahme über Nahrung/Wasser möglich

Inkubationszeit: abhängig von Dosis und Übertragungsweg meist wenige Tage, möglich ist eine Spanne von etwa 1 bis 21 Tagen.

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Bei Wild- und Haustieren

  • Apathie, Schwäche, Fieber
  • Abmagerung, struppiges Fell
  • verändertes Fluchtverhalten bei Wildtieren
  • unsicherer Gang, Entkräftung
  • Lymphknotenschwellung oder Hautveränderungen möglich

Auffällig zutrauliche Wildhasen sind kein „süßer Ausnahmefall“, sondern können schwer krank sein. Abstand schützt Mensch, Tier und Haustier.

Bei Symptomen nach Wildtierkontakt: zeitnah ärztlich abklären lassen und den Kontakt zu Feldhase, Wildkaninchen, Nager, Kadaver, Wildbret, Zecke/Bremse oder staubiger Feld-/Heuarbeit ausdrücklich erwähnen. Eine frühe Behandlung ist entscheidend.

Kann mein Haustier sich anstecken?

Ja, grundsätzlich können Haustiere Kontakt mit dem Erreger bekommen. Für Hunde ist das vor allem relevant, wenn sie Wildtiere jagen, tragen, fressen, an Kadavern lecken oder sich in Bereichen mit infizierten Wildtieren aufhalten. Katzen können ebenfalls Kontakt haben, etwa über Beutetiere.

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Hund

Hunde können sich über Kontakt zu infizierten Tieren, Kadavern, kontaminiertem Material oder Vektoren anstecken. Viele Risiken entstehen, wenn der Hund frei jagt oder tote Tiere aufnimmt.

  • in bekannten Bereichen anleinen
  • kein Apportieren von Wildtieren
  • kein Fressen/Lecken an Kadavern
  • Zecken- und Insektenschutz nutzen
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Katze

Freigängerkatzen können über Nagetiere oder Wildtierkontakt exponiert sein. Bei Krankheitssymptomen nach Beutekontakt sollte eine Tierarztpraxis informiert werden.

  • auffällige Beutetiere nicht anfassen
  • bei Fieber/Apathie tierärztlich abklären
  • Wildtierkontakt erwähnen
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Hauskaninchen & Kleintiere

Hauskaninchen und Nagetiere sollten keinen Kontakt zu Wildkaninchen, Feldhasen oder ungesichertem Grünfutter aus belasteten Bereichen haben.

  • Futter sauber gewinnen und lagern
  • Gehege vor Wildtieren sichern
  • kranke Tiere sofort tierärztlich vorstellen

Was tun, wenn ich einen toten oder kranken Hasen finde?

Richtiges Verhalten ist einfach: Abstand, sichern, melden. Nicht bergen, nicht einpacken, nicht mit bloßen Händen anfassen.

Abstand halten

Mindestens einige Meter Abstand. Kinder und Hunde fernhalten. Das Tier nicht berühren und nicht bewegen.

Fundort merken

Ort möglichst genau notieren: Adresse, Waldweg, GPS-Punkt, markante Stelle. Foto nur aus sicherer Entfernung.

Zuständige Stelle informieren

Je nach Lage: Jagdausübungsberechtigte/r, Gemeinde/Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde, Veterinäramt bzw. Landesamt für Verbraucherschutz. Bei akuter Gefahr im öffentlichen Raum auch Polizei/Ordnungsamt.

Bei Kontakt: Hygiene und Beobachtung

Hände waschen, Kleidung/Schuhe reinigen. Bei Fieber, Lymphknotenschwellung oder starkem Krankheitsgefühl innerhalb der nächsten Tage ärztliche Abklärung.

Aktuelle Übersicht: Tularämie-Karte Saarland

Bekannte und aufgezeichnete Tularämie-Fälle im Saarland werden unter der Karte des Tiernotruf Saarland dargestellt. Die Karte ersetzt keine behördliche Meldung, hilft aber bei der öffentlichen Orientierung.

tularaemiekarte.tiernotrufsaarland.de

Jagdrechtliche Sicht: Wer darf was?

Für Bürgerinnen und Bürger ist wichtig: Wild ist nicht einfach „Fundsache“. Bei jagdbaren Arten liegt das Aneignungsrecht grundsätzlich im jagdrechtlichen Bereich. Tote oder kranke Feldhasen und Wildkaninchen sollten deshalb nicht privat mitgenommen werden.

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Aneignung und Fallwild

Das Jagdrecht umfasst auch das Aneignungsrecht. Dazu zählt nach Bundesjagdrecht ausdrücklich auch krankes oder verendetes Wild und Fallwild. Praktisch bedeutet das: Nichtberechtigte Personen sollten Wildkörper nicht an sich nehmen.

Ausnahmefälle, behördliche Anordnungen, Verkehrsflächen, Seuchenmonitoring oder Tierschutzsituationen können gesondert zu bewerten sein.

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Jägerinnen und Jäger

Bei krank erlegten oder verendet aufgefundenen Feldhasen/Wildkaninchen sind Schutzmaßnahmen entscheidend: Einmalhandschuhe, Atemschutz, Schutzbrille, sichere Verpackung nach Vorgabe der zuständigen Stelle und saubere Dokumentation des Fundortes.

Wildbret mit bedenklichen Merkmalen gehört nicht in die Lebensmittelkette. Im Zweifel: nicht verwerten, zuständige Stelle einbinden.

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Verkehrsunfall mit Wild

Bei Wildunfällen: Unfallstelle sichern, Polizei informieren und Tier nicht eigenständig mitnehmen. Ein angefahrenes, krankes oder verendetes Wildtier kann zusätzlich infektiös sein.

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Meldepflicht und Monitoring

Nachweise der Tularämie bei Hasen und Kaninchen sind meldepflichtig. Im Saarland wurden bereits tot aufgefundene oder krank erlegte Feldhasen und Wildkaninchen im Rahmen eines Monitorings untersucht.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite erklärt die praktische Orientierung für Laien. Für verbindliche Entscheidungen sind die zuständigen Behörden, das geltende Bundesjagdgesetz, das Saarländische Jagdgesetz und konkrete behördliche Vorgaben maßgeblich.

Wer ist im Saarland zuständig?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob es um ein krankes/verendetes Wildtier, eine mögliche Infektion beim Menschen, ein Haustier oder jagdrechtliche Fragen geht.

Situation Zuständige/naheliegende Stelle Was melden?
Toter oder auffällig kranker Feldhase / Wildkaninchen in Feld, Wald, Wiese Jagdausübungsberechtigte/r, Gemeinde/Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde, Veterinäramt/Landesamt für Verbraucherschutz Fundort, Datum/Uhrzeit, Tierart, Zustand, Foto aus Entfernung, eigene Kontaktdaten
Fund im öffentlichen Raum, an Straße, Spielplatz, Kita, Schule Ordnungsamt/Gemeinde; bei Gefahr oder Verkehrsbezug Polizei Genaue Lage, mögliche Gefährdung, ob Menschen/Tiere Kontakt hatten
Mensch hatte Kontakt und entwickelt Symptome Hausarzt/ärztlicher Bereitschaftsdienst; bei schweren Symptomen Notaufnahme. Meldung erfolgt im medizinischen/behördlichen Meldeweg an das Gesundheitsamt. Wildtierkontakt, Datum, Art des Kontakts, Symptome, Zecken-/Insektenstich, Wildbretkontakt
Hund/Katze/Kaninchen hatte Kontakt oder ist krank Tierarztpraxis/Tierklinik; je nach Befund Veterinäramt Kontaktart, Fundort, Symptome, Impf-/Parasitenstatus, ob Menschen Kontakt hatten
Jagdrechtliche Fragen Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. Regionalverbandes; oberste Jagdbehörde beim zuständigen Landesministerium Revier/Fundort, Sachverhalt, Beteiligte, jagdrechtliche Fragestellung

Warum keine Panik nötig ist

Beruhigend

Seltene Erkrankung

Tularämie ist in Deutschland eine seltene Erkrankung. Einzelne Nachweise bei Wildtieren bedeuten nicht, dass Spaziergänge gefährlich sind.

Kontrollierbar

Klare Schutzregeln

Abstand zu kranken oder toten Wildtieren, Leinenpflicht aus Vernunft, Zeckenschutz und Küchenhygiene reduzieren das Risiko deutlich.

Behandelbar

Frühe Diagnose hilft

Beim Menschen ist eine früh erkannte Tularämie in der Regel antibiotisch behandelbar. Wichtig ist, den möglichen Wildtierkontakt zu nennen.

Häufige Fragen

Darf ich einen toten Hasen mit einer Plastiktüte selbst entsorgen?

Nein, das ist nicht empfehlenswert. Wegen Infektionsschutz und Jagdrecht sollte der Wildkörper nicht privat mitgenommen werden. Fundort sichern, Abstand halten und zuständige Stelle informieren.

Mein Hund hat an einem toten Hasen geschnuppert. Was jetzt?

Kontakt sofort beenden, Hund nicht ans Gesicht lassen, Hände waschen und Hund beobachten. Bei Lecken/Fressen/Tragen des Tieres oder bei Fieber, Apathie, Lymphknotenschwellung oder Verdauungsproblemen die Tierarztpraxis kontaktieren und den Wildtierkontakt schildern.

Kann ich mich beim Vorbeigehen anstecken?

Ein bloßes Vorbeigehen ohne Kontakt gilt nicht als typischer Risikoweg. Problematisch sind Berühren, Aufbrechen, Einatmen kontaminierter Stäube/Aerosole, Stiche/Bisse von Vektoren sowie kontaminiertes Wasser oder unzureichend gegartes Wildbret.

Gibt es eine Impfung?

Für die Allgemeinbevölkerung steht in Deutschland keine übliche Tularämie-Impfung zur Verfügung. Schutz bedeutet daher vor allem Exposition vermeiden und bei Verdacht früh ärztlich abklären.

Ist Hasenpest für Kinder besonders gefährlich?

Kinder sollten tote oder auffällige Wildtiere niemals anfassen. Das Risiko entsteht vor allem durch Kontakt. Eltern sollten Kindern erklären: anschauen ja, anfassen nein, Erwachsene informieren.

Quellen und fachliche Grundlage

Diese Onepage ist als laienverständliche Aufklärung gedacht und ersetzt keine medizinische, veterinärmedizinische oder rechtliche Einzelfallberatung.

  • Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Tularämie, Epidemiologisches Bulletin 16/2026.
  • Friedrich-Loeffler-Institut: Nationales Referenzlabor für Tularämie.
  • Saarländisches Ministerium / Landesamt für Verbraucherschutz: Meldungen zur Hasenpest und Monitoring im Saarland.
  • Bundesjagdgesetz, insbesondere § 1 zum Inhalt des Jagdrechts und Aneignungsrecht.
  • Saarländisches Jagdgesetz und zuständige Untere Jagdbehörden im Saarland.